Unfallregulierung

Verkehrsunfall – ist die Unfallregulierung durch einen Rechtsanwalt kostenlos?

Ich hatte einen Verkehrsunfall. Können Sie das für mich regeln? Was kostet mich das? – Oft werden diese Fragen an uns herangetragen.

Natürlich können wir die Unfallregulierung für Sie erledigen. „Das ist unser Job“.
Es ist zwar nicht kostenlos. Aber in der Regel kostet Sie das nichts. Die Kosten sind Teil des Schadens und vom Verursacher zu tragen.

Wer durch einen Verkehrsunfall geschädigt wird, hat grundsätzlich auch Anspruch auf Erstattung der ihm bei Verfolgung seiner Schadensersatzansprüche entstandenen Rechtsanwaltskosten.

Schon 1959 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Geschädigte schon aus Gründen der Waffengleichheit sich für die Regulierung des Schadens eines Anwalts bedienen kann. In diesem Sinne hat z.B. das AG Esslingen in einem Urteil am 11.02.2010 ausgeführt, „Da der Haftpflichtversicherer als Spezialist in dieser Materie auf eine geschulte Organisation und auf sachkundiges Personal zurückgreifen kann, muss der rechtsunkundige Anspruchsteller als Gegengewicht einen Anwalt haben.“
Der Geschädigte kann (und sollte) sich unmittelbar nach dem Unfall und auch bei vermeintlich klaren Fällen an einen Rechtsanwalt seines Vertrauens wenden. Dies spart ihm einerseits Arbeit und gewährleistet, dass die Unfallregulierung von Anfang an in die richtigen Bahnen gelenkt wird. So hat das AG Coburg in einem Urteil vom 22.09.2005 ausgeführt: „Die Klägerin muss sich also nicht darauf verweisen lassen, erst ohne Hinzuziehung einer in der Unfallabwicklung geübten Anwaltskanzlei selbst die eintrittspflichtige Versicherung herauszufinden, anzuschreiben und irgendwelche Schadenspositionen zusammenzustellen. Das Ergebnis käme –wie ausgeführt- auch bei der gleichen Versicherungsgesellschaft einem Glücksspiel gleich, welcher Sachbearbeiter die Schadensabwicklung in die Hand nimmt.“

Auch wenn Verkehrsunfälle täglich und zu tausenden passieren (in 2012 2,4 Mio. polizeilich erfasste Verkehrsunfälle) gibt es keine einfachen Verkehrsunfälle. Bei der Regulierung zeigt sich, dass Haftung oder Schadenshöhe selbst bei vermeintlich klarer Rechtslage strittig (oder einfach bestritten) sein können.

So führt das AG Dortmund in einem Urteil vom 29.06.2009 aus „Entgegen der Auffassung der Beklagten ist nach Auffassung des seit fast 30 Jahren mit Verkehrsunfallhaftpflichtfragen befassten Richters jeder Unfallgeschädigte gut beraten, die Regulierung selbst kleiner Schäden (…)wie der vorliegend (…) 645,13 € Sachschadenersatz von Anfang an in die Hand eines erfahrenen Rechtsanwalts zu geben. (…) Da die Haftpflichtversicherer bei der Schadenregulierung inzwischen geradezu systematisch fast jede übliche Schadensposition (….) zum Gegenstand umfangreicher Auseinandersetzungen machen, muss (…) der Geschädigte stets auf der Hut sein und befürchten, dass eine Schadensposition, die noch gestern anerkannt worden wäre, von der gegnerischen Versicherung jetzt nicht mehr akzeptiert wird. (….) Die Versicherungswirtschaft hat es sich mit einem Teil ihres Regulierungsverhaltens der letzten Jahre selbst zuzuschreiben, wenn Geschädigte ihr nicht mehr vertrauen und von Anfang an anwaltlichen Rat suchen.“
Aus den benannten Gründen kann derjenige, der unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wird, sich von Anfang an anwaltlicher Hilfe bedienen und hat in der Regel auch Anspruch auf Erstattung der Kosten des Rechtsanwalts. Der mit der Unfallregulierung beauftragte Anwalt wird diese ebenso wie die weiteren Ersatzansprüche bei der Versicherung des Schädigers geltend machen.

Auch das Oberlandesgericht Frankfurt ist der Auffassung, dass die Einschaltung eines Rechtsanwaltes bei der Regulierung (vermeintlich einfacher) Verkehrsunfälle erforderlich ist. Lesen Sie mehr zum Thema.

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Lutz Reinhard Fachanwalt für Verkehrsrecht