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Ich hatte einen Verkehrsunfall, brauche ich einen Anwalt für die Regulierung? Was kostet mich das?

Die Frage, ob Sie nach einem Verkehrsunfall einen (auf Verkehrsrecht spezialisierten) Rechtsanwalt mit der Regulierung beauftragen sollten, beantworten wir natürlich mit einem klaren „ja“. Auch die Gerichte bestätigen (in jüngster Zeit immer öfter), dass die umgehende Einschaltung eines erfahrenen Rechtsanwalts bei der Unfallregulierung erforderlich erscheint. Aktuelles und prominentes Beispiel ist das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt, welches im Dezember 2014 u.a. ausführte: Wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, kostet die Regulierung durch den Rechtsanwalt Sie in der Regel nichts. Die Kosten sind Teil des Schadens und vom Verursacher zu tragen. Lesen Sie hier, warum das so ist. Wenn Sie uns mit der Regulierung Ihres Verkehrsunfalls beauftragen möchten oder bei Fragen rund ums Verkehrsrecht wenden Sie sich an unseren Fachanwalt für Verkehrsrecht Lutz Reinhard Fachanwalt für Verkehrsrecht

Verbringungskosten

Als Verbringungskosten werden bei der Unfallregulierung, die Kosten bezeichnet, die für den Transport eines Fahrzeugs aus einer Werkstatt in eine Lackiererei (und zurück) aufgewendet werden müssen. Oft muss ein Unfallfahrzeug nach einem Unfall lackiert werden. Da viele Werkstätten keine eigene Lackiererei haben, wird dort das Fahrzeug im engeren Sinne repariert, muss aber für Lackarbeiten in eine Lackiererei verbracht werden. Die mit dem Transport verbundenen Kosten werden als Verbringungskosten bezeichnet. Diese Kostenposition ist in der Regel unproblematisch, wenn das Fahrzeug nach dem Unfall tatsächlich repariert und die Kosten mittels entsprechender Rechnung nachgewiesen werden. Dann zahlt der Versicherer des Unfallgegners diese Kosten in der Regel. Wird der Unfall fiktiv also auf Grundlage eines Sachverständigengutachtens oder Kostenvoranschlags aber ohne Vorlage einer Rechnung abgerechnet, sogenannte fiktive Abrechnung, verweigern die Versicherungen oft die Erstattung der Verbringungskosten. Der Geschädigte hat dennoch oft Anspruch auf Erstattung dieser Kosten.

Verkehrsunfall – ist die Unfallregulierung durch einen Rechtsanwalt kostenlos?

Ich hatte einen Verkehrsunfall. Können Sie das für mich regeln? Was kostet mich das? – Oft werden diese Fragen an uns herangetragen. Natürlich können wir die Unfallregulierung für Sie erledigen. „Das ist unser Job“. Es ist zwar nicht kostenlos. Aber in der Regel kostet Sie das nichts. Die Kosten sind Teil des Schadens und vom Verursacher zu tragen. Wer durch einen Verkehrsunfall geschädigt wird, hat grundsätzlich auch Anspruch auf Erstattung der ihm bei Verfolgung seiner Schadensersatzansprüche entstandenen Rechtsanwaltskosten. Schon 1959 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Geschädigte schon aus Gründen der Waffengleichheit sich für die Regulierung des Schadens eines Anwalts bedienen kann. In diesem Sinne hat z.B. das AG Esslingen in einem Urteil am 11.02.2010 ausgeführt, „Da der Haftpflichtversicherer als Spezialist in dieser Materie auf eine geschulte Organisation und auf sachkundiges Personal zurückgreifen kann, muss der rechtsunkundige Anspruchsteller als Gegengewicht einen Anwalt haben.“ Der Geschädigte kann (und sollte) sich unmittelbar nach dem Unfall und auch bei vermeintlich klaren Fällen an einen Rechtsanwalt seines Vertrauens wenden. Dies spart ihm einerseits Arbeit und gewährleistet, dass die Unfallregulierung …