Alle Artikel mit dem Schlagwort: Unfallregulierung

Ich hatte einen Verkehrsunfall, brauche ich einen Anwalt für die Regulierung? Was kostet mich das?

Die Frage, ob Sie nach einem Verkehrsunfall einen (auf Verkehrsrecht spezialisierten) Rechtsanwalt mit der Regulierung beauftragen sollten, beantworten wir natürlich mit einem klaren „ja“. Auch die Gerichte bestätigen (in jüngster Zeit immer öfter), dass die umgehende Einschaltung eines erfahrenen Rechtsanwalts bei der Unfallregulierung erforderlich erscheint. Aktuelles und prominentes Beispiel ist das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt, welches im Dezember 2014 u.a. ausführte: Wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, kostet die Regulierung durch den Rechtsanwalt Sie in der Regel nichts. Die Kosten sind Teil des Schadens und vom Verursacher zu tragen. Lesen Sie hier, warum das so ist. Wenn Sie uns mit der Regulierung Ihres Verkehrsunfalls beauftragen möchten oder bei Fragen rund ums Verkehrsrecht wenden Sie sich an unseren Fachanwalt für Verkehrsrecht Lutz Reinhard Fachanwalt für Verkehrsrecht

Wer auffährt ist schuld? Stimmt nicht immer!

Wenn es nach einem Auffahrunfall um die Frage der Schuld geht, wird von vielen standardmäßig der Satz, „wer auffährt, ist schuld“ zitiert. Dies ist aber durchaus nicht immer der Fall, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil vom Dezember 2011 klarstellt. In der Sache ging es um einen Unfall auf einer Autobahn. Der Kläger hatte behauptet, er habe versucht, einen LKW zu überholen. Hierzu habe er sich ca. 100 m vor Erreichen des LKWs vollständig auf der linken Spur eingeordnet. Der Unfall habe stattgefunden, als der Kläger mit seinem Pkw in Höhe des LKW gewesen wäre. Der auffahrende Beklagte sei offenkundig mit überhöhter Geschwindigkeit und unachtsam gefahren. Der Beklagte wiederum gab an, das Fahrzeug des Klägers habe sich ca. 500 m hinter dem LKW auf der rechten Spur befunden. Der Beklagte sei auf der linken Spur gefahren und wollte den klägerischen Pkw passieren, als dieser plötzlich ohne den Fahrtrichtungsanzeiger zu setzen auf die linke Spur zog. Der genaue Hergang konnte trotz Einholung eines Gutachtens nicht geklärt werden. Das Landgericht ist von einer hälftigen Haftungsteilung ausgegangen, …

Nutzungsausfall (Nutzungsausfallentschädigung) – Begriff – Verkehrsunfallrecht

Wer aufgrund eines (unverschuldeten) Verkehrsunfalls auf sein Fahrzeug verzichten muss, hat Anspruch auf Schadensersatz. Der Anspruch besteht grundsätzlich auf Gestellung eines Ersatzfahrzeuges, in der Regel also einen Mietwagen. Da bereits der Ausfall der Nutzungsmöglichkeit des Fahrzeuges einen Schaden darstellt, hat derjenige der keinen Mietwagen in Anspruch nimmt, Anspruch auf Zahlung einer Nutzungsausfallentschädigung; kurz Nutzungsausfall. Etwas vereinfacht hat derjenige, der auf einen Mietwagen verzichtet also Anspruch auf Auszahlung der ersparten Mietwagenkosten gegen den Schädiger. Nutzungsausfall gibt es unter Umständen auch für Motorräder, Oldtimer und Sonderfahrzeuge. In der Regel ist Voraussetzung, dass dem Nutzer kein anderes Fahrzeug zur Verfügung steht. Für die Berechnung des Nutzungsausfalls kann auf Tabellen zurückgegriffen werden, in denen die Fahrzeuge nach Kategorien eingestuft sind. Die Höhe des Nutzungsausfalls richtet sich nach dem ausgefallenen Fahrzeug und dem Fahrzeugalter. Fahrzeugen die älter als 5 aber jünger als 10 Jahre sind, werden in der Regel eine Gruppe tiefer, Fahrzeuge, die älter als 10 Jahre sind, zwei Stufen tiefer eingestuft. Die Nutzungsausfalltabellen unterscheiden nach Fahrzeugkategorien, wobei aufgrund Ausstattung und Motorleistung sowie -art (Diesel/Benziener etc.) unterschiedliche Einstufungen möglich …