Fachanwalt Verkehrsrecht Leipzig

Verkehrsunfall – Welche Unterlagen bzw. Informationen brauchen wir von Ihnen?


Die nachfolgende Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und soll Ihnen nur als Leitfaden dienen.
Nach unserer Erfahrung ist es wichtig, nach einem Verkehrsunfall schnell zu reagieren und die richtigen Weichenstellungen vorzunehmen.
Daher benötigen wir z.B. möglichst umgehend das Kennzeichen des Verursachers um die zutreffende Haftpflichtversicherung zu ermitteln.
Andere Daten, etwa zum Personenschaden sind grundsätzlich wichtiger, haben oft aber etwas Zeit.

Die Stufen bedürfen keines zeitlichen Abstands. Wenn Sie uns mehr Informationen schneller zukommen lassen können, hilft dies in der Regel, Ihre Ansprüche schneller durchzusetzen.

Stufe 1 – ans Laufen kommen
Möglichst umgehend benötigen wir

Ihre persönliche Kontaktdaten (Name, Anschrift, Telefonnumer, Mail)
Kennzeichen Unfallgegner

wenn vorhanden weitere Angaben zum Unfallgegner (Name, Anschrift etc.)
wenn vorhanden Daten zur Versicherung des Unfallgegners

Datum, (ggfs Uhrzeit) des Unfalls, Angaben zum Unfallort
eine kurze Unfallschilderung

Daten zum eigenen Fahrzeug (Kennzeichen, Art, Typ etc.)

zum Schaden
Was wurde (ggfs wie stark) beschädigt? (Fahrzeug noch fahrbereit?)
Gab es Personenschaden? (Kurze Erläuterung)

Stufe 2 – Vervollständigung der Unfallaufnahme

Vervollständigung Ihrer persönlichen Daten (zum Mandantenstammdatenblatt)
unvermeidlich Datenschutzformular (zum DSformular)
Vollmacht (zum Vollmachtformular)

Gab es Zeugen? – bitte Namen, Kontaktdaten mitteilen!
Gibt es Fotos von der Unfallsituation? von den Schäden? – bitte übersenden!

Wurde der Unfall von der Polizei aufgenommen?
– Personalienaustauschkarte? bitte übersenden; ggfs. Dienststelle, Aktenzeichen, Sachbearbeiter mitteilen

Teilen Sie uns bitte Art und Umfang des Sachschadens mit
Teilen Sie uns bitte Art und Umfang des Personenschadens mit

(Schwere Personenschäden gebieten aus unserer Sicht eine sehr individuelle Bearbeitung. Daher gelten die weiteren Hinweise nicht für schwere Personenschäden oder Todesfälle.)

Stufe 3 – Schadensbezifferung (vorläufig)

Fahrzeugschaden: Wir beraten Sie, wie der Fahrzeugschaden zu ermitteln ist und stimmen mit Ihnen ab, wer was veranlasst.

Personenschaden: Wir stimmen mit Ihnen ab, ob und in welchem umfang Vorschüsse (z.B. auf Schmerzensgeld) geltend gemacht und welche weiteren Schritte ergriffen werden müssen.
Regelmäßig bedarf es der Vorlage einer Schweigepflichtentbindungserklärung für die behandelnden Ärzte. Wir benötigen deren Kontaktdaten (Namen, Anschriften etc.).

Sonstige Schäden: Wir klären mit ihnen, welche weiter Schadenspositionen entstanden sind und informieren Sie, welche Nachweise oder Informationen wir benötigen, um diese Ansprüche beziffern und durchsetzen zu können.

Stufe 4 – die eigentliche Regulierung

Wir regulieren Ihren Unfall individuell für Sie. Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Wenn wir etwas benötigen, teilen wir Ihnen dies mit.
Wenn Informationen eingehen, werden Sie kurzfristig informiert.
Eingehende Zahlungen werden umgehend weitergeleitet.