Autor: REINHARD RECHTSANWÄLTE

Umsatzsteuer nach Verkehrsunfall

Umsatzsteuer, die im Rahmen der Schadensbeseitigung nach einem Verkehrsunfall anfällt, ist als Schadensersatz zu ersetzen.Besteht Vorsteuerabzugsberechtigung (z.B. bei Firmenwagen) kann die Umsatzsteuer als Vorsteuer beim Finanzamt geltend gemacht werden und stellt keinen Schaden dar.Wird der Schaden nur fiktiv abgerechnet, ist die Umsatzsteuer in der Regel nicht zu erstatten. Das begründet sich aus § 249 Absatz II Satz 2 BGB. Die Vorschrift lautet: § 249 Art und Umfang des Schadensersatzes(1) ……(2) 1Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. 2Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist. Im Reparaturfall führt die gesetzliche Regelung üblicherweise zu vernünftigen Ergebnissen. Wer nicht repariert oder selbst (also ohne Rechnung und Kosten der Umsatzsteuer) repariert, erhät die nicht angefallene Umsatzsteuer nicht ersetzt. In Fällen der Ersatzbeschaffung kann die Regelung unter Umständen zu verfehlten Ergebnissen führen. Das liegt u.a. im Wesen des Wiederbeschaffungswertes. Neuere Fahrzeuge (z.B. Neuwagen, Vorführwagen, Leasingrückläufer) werden am Markt in …

Verkehrsunfall – Welche Unterlagen bzw. Informationen brauchen wir von Ihnen?

Die nachfolgende Darstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und soll Ihnen nur als Leitfaden dienen.Nach unserer Erfahrung ist es wichtig, nach einem Verkehrsunfall schnell zu reagieren und die richtigen Weichenstellungen vorzunehmen.Daher benötigen wir z.B. möglichst umgehend das Kennzeichen des Verursachers um die zutreffende Haftpflichtversicherung zu ermitteln.Andere Daten, etwa zum Personenschaden sind grundsätzlich wichtiger, haben oft aber etwas Zeit. Die Stufen bedürfen keines zeitlichen Abstands. Wenn Sie uns mehr Informationen schneller zukommen lassen können, hilft dies in der Regel, Ihre Ansprüche schneller durchzusetzen. Stufe 1 – ans Laufen kommenMöglichst umgehend benötigen wir Ihre persönliche Kontaktdaten (Name, Anschrift, Telefonnumer, Mail)Kennzeichen Unfallgegner wenn vorhanden weitere Angaben zum Unfallgegner (Name, Anschrift etc.)wenn vorhanden Daten zur Versicherung des Unfallgegners Datum, (ggfs Uhrzeit) des Unfalls, Angaben zum Unfallorteine kurze Unfallschilderung Daten zum eigenen Fahrzeug (Kennzeichen, Art, Typ etc.) zum SchadenWas wurde (ggfs wie stark) beschädigt? (Fahrzeug noch fahrbereit?)Gab es Personenschaden? (Kurze Erläuterung) Stufe 2 – Vervollständigung der Unfallaufnahme Vervollständigung Ihrer persönlichen Daten (zum Mandantenstammdatenblatt)unvermeidlich Datenschutzformular (zum DSformular)Vollmacht (zum Vollmachtformular) Gab es Zeugen? – bitte Namen, Kontaktdaten mitteilen!Gibt es Fotos von der …