Alle Artikel in: Unfallregulierung

Restwert (Rw)

Als Restwert (Rw) wird bei einem Fahrzeug im Rahmen der Unfallregulierung der Wert bezeichnet, den ein Aufkäufer für das Unfallfahrzeug, den „Schrott“ bezahlt. Bei der Unfallregulierung wird dieser Wert regelmäßig durch den Sachverständigen anhand von Unfallbörsen am regionalen Markt durch die Einholung dreier Angebote ermittelt. Veräußert der Geschädigte das Fahrzeug zu diesem Wert sollte alles in Ordnung sein. Die Versicherung des Schädigers unterbreitet oft höhere Restwertangebote unter Hinweis auf die Schadensminderungspflicht des Geschädigten. Diese Angebote sind grundsätzlich allenfalls dann von Bedeutung, wenn sie vor der Veräußerung erfolgen. Siehe auch Wiederbeschaffungsaufwand

Nutzungsausfall (Nutzungsausfallentschädigung) – Begriff – Verkehrsunfallrecht

Wer aufgrund eines (unverschuldeten) Verkehrsunfalls auf sein Fahrzeug verzichten muss, hat Anspruch auf Schadensersatz. Der Anspruch besteht grundsätzlich auf Gestellung eines Ersatzfahrzeuges, in der Regel also einen Mietwagen. Da bereits der Ausfall der Nutzungsmöglichkeit des Fahrzeuges einen Schaden darstellt, hat derjenige der keinen Mietwagen in Anspruch nimmt, Anspruch auf Zahlung einer Nutzungsausfallentschädigung; kurz Nutzungsausfall. Etwas vereinfacht hat derjenige, der auf einen Mietwagen verzichtet also Anspruch auf Auszahlung der ersparten Mietwagenkosten gegen den Schädiger. Nutzungsausfall gibt es unter Umständen auch für Motorräder, Oldtimer und Sonderfahrzeuge. In der Regel ist Voraussetzung, dass dem Nutzer kein anderes Fahrzeug zur Verfügung steht. Für die Berechnung des Nutzungsausfalls kann auf Tabellen zurückgegriffen werden, in denen die Fahrzeuge nach Kategorien eingestuft sind. Die Höhe des Nutzungsausfalls richtet sich nach dem ausgefallenen Fahrzeug und dem Fahrzeugalter. Fahrzeugen die älter als 5 aber jünger als 10 Jahre sind, werden in der Regel eine Gruppe tiefer, Fahrzeuge, die älter als 10 Jahre sind, zwei Stufen tiefer eingestuft. Die Nutzungsausfalltabellen unterscheiden nach Fahrzeugkategorien, wobei aufgrund Ausstattung und Motorleistung sowie -art (Diesel/Benziener etc.) unterschiedliche Einstufungen möglich …

Verkehrsunfall – ist die Unfallregulierung durch einen Rechtsanwalt kostenlos?

Ich hatte einen Verkehrsunfall. Können Sie das für mich regeln? Was kostet mich das? – Oft werden diese Fragen an uns herangetragen. Natürlich können wir die Unfallregulierung für Sie erledigen. „Das ist unser Job“. Es ist zwar nicht kostenlos. Aber in der Regel kostet Sie das nichts. Die Kosten sind Teil des Schadens und vom Verursacher zu tragen. Wer durch einen Verkehrsunfall geschädigt wird, hat grundsätzlich auch Anspruch auf Erstattung der ihm bei Verfolgung seiner Schadensersatzansprüche entstandenen Rechtsanwaltskosten. Schon 1959 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Geschädigte schon aus Gründen der Waffengleichheit sich für die Regulierung des Schadens eines Anwalts bedienen kann. In diesem Sinne hat z.B. das AG Esslingen in einem Urteil am 11.02.2010 ausgeführt, „Da der Haftpflichtversicherer als Spezialist in dieser Materie auf eine geschulte Organisation und auf sachkundiges Personal zurückgreifen kann, muss der rechtsunkundige Anspruchsteller als Gegengewicht einen Anwalt haben.“ Der Geschädigte kann (und sollte) sich unmittelbar nach dem Unfall und auch bei vermeintlich klaren Fällen an einen Rechtsanwalt seines Vertrauens wenden. Dies spart ihm einerseits Arbeit und gewährleistet, dass die Unfallregulierung …