Unfallregulierung - Begriffe

Totalschaden

Man kann drei Arten des Totalschadens unterscheiden:
a) technischer Totalschaden: Hier ist eine Reparatur aus tatsächlichen Gründen nicht mehr möglich. Angesichts der modernen technischen Reparaturmöglichkeiten ist dies selten der Fall.
b) wirtschaftlicher Totalschaden: Hier ist eine Reparatur möglich, jedoch unverhältnismäßig teuer. Dies ist etwa dann der Fall, wenn die erwarteten Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um mehr als 30% übersteigen.
c) uneigentlicher Totalschaden: Hier ist eine Reparatur möglich, dem Geschädigten jedoch nicht zumutbar. Dies kann etwa der Fall sein wenn ein mindestens neuwertiges Fahrzeug derart beschädigt ist, dass dem Geschädigten eine Reparatur nicht zuzumuten ist.