Autor: REINHARD RECHTSANWÄLTE

Restwert (Rw); Begriff Verkehrsunfall

Als Restwert (Rw) wird bei einem Fahrzeug im Rahmen der Unfallregulierung der Wert bezeichnet, den ein Aufkäufer für das Unfallfahrzeug, den „Schrott“ bezahlt.Bei der Unfallregulierung wird dieser Wert regelmäßig durch den Sachverständigen anhand von Unfallbörsen am regionalen Markt durch die Einholung dreier Angebote ermittelt. Veräußert der Geschädigte das Fahrzeug zu diesem Wert sollte alles in Ordnung sein.Die Versicherung des Schädigers unterbreitet oft höhere Restwertangebote unter Hinweis auf die Schadensminderungspflicht des Geschädigten. Diese Angebote sind grundsätzlich allenfalls dann von Bedeutung, wenn sie vor der Veräußerung erfolgen.Siehe auch Wiederbeschaffungsaufwand

Nutzungsausfall (Nutzungsausfallentschädigung) – Begriff – Verkehrsunfallrecht

Wer aufgrund eines (unverschuldeten) Verkehrsunfalls auf sein Fahrzeug verzichten muss, hat Anspruch auf Schadensersatz.Der Anspruch besteht grundsätzlich auf Gestellung eines Ersatzfahrzeuges, in der Regel also einen Mietwagen. Da bereits der Ausfall der Nutzungsmöglichkeit des Fahrzeuges einen Schaden darstellt, hat derjenige der keinen Mietwagen in Anspruch nimmt, Anspruch auf Zahlung einer Nutzungsausfallentschädigung; kurz Nutzungsausfall.Etwas vereinfacht hat derjenige, der auf einen Mietwagen verzichtet also Anspruch auf Auszahlung der ersparten Mietwagenkosten gegen den Schädiger. Nutzungsausfall gibt es unter Umständen auch für Motorräder, Oldtimer und Sonderfahrzeuge. In der Regel ist Voraussetzung, dass dem Nutzer kein anderes Fahrzeug zur Verfügung steht. Für die Berechnung des Nutzungsausfalls kann auf Tabellen zurückgegriffen werden, in denen die Fahrzeuge nach Kategorien eingestuft sind. Die Höhe des Nutzungsausfalls richtet sich nach dem ausgefallenen Fahrzeug und dem Fahrzeugalter.Fahrzeugen die älter als 5 aber jünger als 10 Jahre sind, werden in der Regel eine Gruppe tiefer, Fahrzeuge, die älter als 10 Jahre sind, zwei Stufen tiefer eingestuft. Die Nutzungsausfalltabellen unterscheiden nach Fahrzeugkategorien, wobei aufgrund Ausstattung und Motorleistung sowie -art (Diesel/Benziener etc.) unterschiedliche Einstufungen möglich sind. Gruppe A …

Brauche ich nach einem unverschuldeten Unfall einen Anwalt? Kostet mich die Unfallregulierung durch einen Rechtsanwalt auch bei „einfachen Fällen“ nichts? – Warum es keinen „einfachen Fall“ gibt.

Kostet mich die Unfallregulierung durch Sie nichts? Ist die Unfallregulierung durch einen Rechtsanwalt auch bei „einfachen Fällen“ für den Geschädigten wirklich kostenfrei? – So oder so ähnlich lauten Fragen, die uns immer wieder gestellt werden. Die stark vereinfachte Antwort lautet: „Ja.“ Natürlich ist die Leistung des Rechtsanwaltes nicht „umsonst“, aber in der Regel hat der Geschädigte die Kosten für seinen Rechtsanwalt nicht zu tragen. Die Rechtsanwaltskosten stellen einen Schaden dar, der wie andere Schadenspositionen vom Schädiger nach einem Verkehrsunfall zu erstatten ist, wenn dieser für den Schaden haftet. Daher macht es in der Regel wenig Sinn, sich nach einem unverschuldeten Unfall selbst um die Abwicklung des Schadens zu bemühen. Meist fängt es schon damit an, dass man erst mühsam ermitteln muss, welche Versicherung für den Schaden eintrittspflichtig ist. Selbst wenn der Unfallgegner aus dem Handschuhfach die Daten „seiner Versicherung“ herauszieht, heißt das noch lange nicht, dass diese Daten zutreffen. Selten werden absichtlich falsche Daten mitgeteilt, öfter hat ein Versicherungswechsel im Laufe der Zeit stattgefunden und die Daten im Auto sind veraltet. Uns genügt in der Regel das Kennzeichen des Unfallverursachers um …