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Verbringungskosten

Als Verbringungskosten werden bei der Unfallregulierung, die Kosten bezeichnet, die für den Transport eines Fahrzeugs aus einer Werkstatt in eine Lackiererei (und zurück) aufgewendet werden müssen. Oft muss ein Unfallfahrzeug nach einem Unfall lackiert werden. Da viele Werkstätten keine eigene Lackiererei haben, wird dort das Fahrzeug im engeren Sinne repariert, muss aber für Lackarbeiten in eine Lackiererei verbracht werden. Die mit dem Transport verbundenen Kosten werden als Verbringungskosten bezeichnet. Diese Kostenposition ist in der Regel unproblematisch, wenn das Fahrzeug nach dem Unfall tatsächlich repariert und die Kosten mittels entsprechender Rechnung nachgewiesen werden. Dann zahlt der Versicherer des Unfallgegners diese Kosten in der Regel. Wird der Unfall fiktiv also auf Grundlage eines Sachverständigengutachtens oder Kostenvoranschlags aber ohne Vorlage einer Rechnung abgerechnet, sogenannte fiktive Abrechnung, verweigern die Versicherungen oft die Erstattung der Verbringungskosten. Der Geschädigte hat dennoch oft Anspruch auf Erstattung dieser Kosten.

Fiktive Abrechnung

Als fiktive Abrechnung wird in Abgrenzung zur konkreten Abrechnung bei der Unfallregulierung die Abrechnung des Fahrzeugschadens ohne konkreten Kostennachweis bezeichnet. Eine Verpflichtung zur Reparatur eines beim Unfall geschädigten Fahrzeugs besteht beim Haftpflichtschaden ebenso wenig, wie die Verpflichtung der Vorlage einer Rechnung bei Durchführung einer Reparatur. Der Schädiger hat dennoch den Schaden zu ersetzen. Den Schadensersatzbetrag ermittelt der Geschädigte regelmäßig (außer bei Kleinschäden, Wertgrenze ca. 1.000€ – 1.200 €) durch ein Sachverständigengutachten. Wenn keine Rechnung vorgelegt wird, sind Umsatzsteuerbeträge nicht zu erstatten. Bezüglich der Umsatzsteuer besteht auch die Möglichkeit, dass nur wegen Teilbeträgen, etwa der Ersatzteile, Rechnungen vorgelegt und die Umsatzsteuer geltend gemacht werden. Die fiktive Abrechnung ist auch beim Kaskoschaden möglich. hier kommt es aber auf die vereinbarten Vertragsbedingungen an.