VW Urteil des BGH VI ZR 53/09 vom 20.10.2009 – keine Verweisung auf billigere Reparaturmöglichkeit bei Unzumutbarkeit
Im Rahmen der Regulierung von Verkehrsunfällen tauchen immer wieder Entscheidungen und Begriffe auf, die schlagwortartig wiedergegeben werden. In unserer Abteilung „Rechtswörterbuch“ wollen wir zu einigen ein paar Hinweise geben. Eine der zentralen Entscheidungen zur fiktiven Abrechnung des Unfallschadens ist die sogenannte VW-Entscheidung des Bundesgerichtshof (BGH). Den Text der Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 20.10.2009 zur Schadensberechnung eines Unfalls nach fiktiven Reparaturkosten finden Sie hier: Neue Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Höhe der Stundensätze im Rahmen der Reparaturkostenabrechnung nach einem Verkehrsunfall Der Kläger macht gegen den Beklagten restlichen Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall geltend. Dabei wurde das Fahrzeug des Klägers, ein zum Unfallzeitpunkt ca. 9 ½ Jahre alter VW Golf mit einer Laufleistung von über 190.000 km, beschädigt. Die Haftung des Beklagten steht dem Grunde nach außer Streit. Die Parteien streiten nur noch um die Frage, ob sich der Kläger im Rahmen der fiktiven Abrechnung seines Fahrzeugschadens auf niedrigere Stundenverrechnungssätze einer ihm vom Schädiger bzw. von dessen Haftpflichtversicherer benannten „freien Karosseriefachwerkstatt“ verweisen lassen muss oder ob er auf der Grundlage des von ihm vorgelegten Sachverständigengutachtens die Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen …