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Verkehrsunfall – ist die Unfallregulierung durch einen Rechtsanwalt kostenlos?

Ich hatte einen Verkehrsunfall. Können Sie das für mich regeln? Was kostet mich das? – Oft werden diese Fragen an uns herangetragen. Natürlich können wir die Unfallregulierung für Sie erledigen. „Das ist unser Job“. Es ist zwar nicht kostenlos. Aber in der Regel kostet Sie das nichts. Die Kosten sind Teil des Schadens und vom Verursacher zu tragen. Wer durch einen Verkehrsunfall geschädigt wird, hat grundsätzlich auch Anspruch auf Erstattung der ihm bei Verfolgung seiner Schadensersatzansprüche entstandenen Rechtsanwaltskosten. Schon 1959 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Geschädigte schon aus Gründen der Waffengleichheit sich für die Regulierung des Schadens eines Anwalts bedienen kann. In diesem Sinne hat z.B. das AG Esslingen in einem Urteil am 11.02.2010 ausgeführt, „Da der Haftpflichtversicherer als Spezialist in dieser Materie auf eine geschulte Organisation und auf sachkundiges Personal zurückgreifen kann, muss der rechtsunkundige Anspruchsteller als Gegengewicht einen Anwalt haben.“ Der Geschädigte kann (und sollte) sich unmittelbar nach dem Unfall und auch bei vermeintlich klaren Fällen an einen Rechtsanwalt seines Vertrauens wenden. Dies spart ihm einerseits Arbeit und gewährleistet, dass die Unfallregulierung …