Die Frage, ob Sie nach einem Verkehrsunfall einen (auf Verkehrsrecht spezialisierten) Rechtsanwalt mit der Regulierung beauftragen sollten, beantworten wir natürlich mit einem klaren „ja“.
Auch die Gerichte bestätigen (in jüngster Zeit immer öfter), dass die umgehende Einschaltung eines erfahrenen Rechtsanwalts bei der Unfallregulierung erforderlich erscheint.
Aktuelles und prominentes Beispiel ist das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt, welches im Dezember 2014 u.a. ausführte:
…..Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen.
Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u.ä. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln. Das gilt nur dann nicht, wenn es sich bei dem Geschädigten um ein weltweit agieren-des Mietwagenunternehmen (AG Frankfurt am Main 13.2.2007 – 31 C 2956/06 – NZV 07, 426) oder Leasingunternehmen eines großen Autoherstellers handelt (AG Darmstadt 4.7.07 – 300 C 159/07 –). …
Wenn Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, kostet die Regulierung durch den Rechtsanwalt Sie in der Regel nichts. Die Kosten sind Teil des Schadens und vom Verursacher zu tragen.
Lesen Sie hier, warum das so ist.
Wenn Sie uns mit der Regulierung Ihres Verkehrsunfalls beauftragen möchten oder bei Fragen rund ums Verkehrsrecht wenden Sie sich an unseren
Fachanwalt für Verkehrsrecht Lutz Reinhard Fachanwalt für Verkehrsrecht