Kraftfahrzeug – Begriff
Nicht selten, kommt es im Verkehrsrecht darauf an, was ein Kraftfahrzeug ist. Definitionen finden sich in §1 Absatz 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG) „Als Kraftfahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes gelten Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein.“ und in der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr kurz: Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), dort unter „§ 2 Begriffsbestimmungen Im Sinne dieser Verordnung ist oder sind 1. Kraftfahrzeuge: nicht dauerhaft spurgeführte Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden.“