WIEDERBESCHAFFUNGSAUFWAND (WBA) – Verkehrsunfall, Unfallregulierung
Als Wiederbeschaffungsaufwand wird, die in der Regel die Differenz ausWiederbeschaffungswert abzüglich Restwert = Wiederbeschaffungsaufwandbezeichnet.Hintergrund ist, dass der Geschädigte für sein unfallbeschädigtes Fahrzeug (für den “Schrott”) üblicherweise noch von einem Aufkäufer ein paar Euro, den Restwert, erhalten kann. Der Wert des Fahrzeugs vor dem Unfall wird als Wiederbeschaffungswert bezeichnet und in der Regel von einem Sachverständigen festgestellt. Wenn der Geschädigte den Schrott zum Restwert veräußert, fehlt ihm theoretisch nur noch der Differenzbetrag (der Wiederbeschaffungsaufwand) um den Wert seines Fahrzeugs vor dem Unfall ersetzt zu erhalten.