Brauche ich nach einem unverschuldeten Unfall einen Anwalt? Kostet mich die Unfallregulierung durch einen Rechtsanwalt auch bei „einfachen Fällen“ nichts? – Warum es keinen „einfachen Fall“ gibt.
Kostet mich die Unfallregulierung durch Sie nichts? Ist die Unfallregulierung durch einen Rechtsanwalt auch bei „einfachen Fällen“ für den Geschädigten wirklich kostenfrei? – So oder so ähnlich lauten Fragen, die uns immer wieder gestellt werden. Die stark vereinfachte Antwort lautet: „Ja.“ Natürlich ist die Leistung des Rechtsanwaltes nicht „umsonst“, aber in der Regel hat der Geschädigte die Kosten für seinen Rechtsanwalt nicht zu tragen. Die Rechtsanwaltskosten stellen einen Schaden dar, der wie andere Schadenspositionen vom Schädiger nach einem Verkehrsunfall zu erstatten ist, wenn dieser für den Schaden haftet. Daher macht es in der Regel wenig Sinn, sich nach einem unverschuldeten Unfall selbst um die Abwicklung des Schadens zu bemühen. Meist fängt es schon damit an, dass man erst mühsam ermitteln muss, welche Versicherung für den Schaden eintrittspflichtig ist. Selbst wenn der Unfallgegner aus dem Handschuhfach die Daten „seiner Versicherung“ herauszieht, heißt das noch lange nicht, dass diese Daten zutreffen. Selten werden absichtlich falsche Daten mitgeteilt, öfter hat ein Versicherungswechsel im Laufe der Zeit stattgefunden und die Daten im Auto sind veraltet. Uns genügt in der Regel das Kennzeichen des Unfallverursachers um …