Beim unverschuldeten Verkehrsunfall helfen wir Ihnen, Ihre berechtigten Ansprüche durchzusetzen. Das kostet den Geschädigten in der Regel nichts, wenn der Schädiger mit einem versicherten Fahrzeug unterwegs war (Warum das so ist, lesen Sie hier.)
Sie waren unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt? – Sparen Sie sich Ärger mit der Versicherung des Schädigers, verzichten Sie nicht auf Ansprüche, die Ihnen zustehen. Nehmen Sie direkt Kontakt mit uns auf!
Auch bei einer Teilschuld oder wenn die Haftung bzw. das Mitverschulden streitig sein könnte, macht der Weg zum Verkehrsrechtspezialisten natürlich auch Sinn. Denn nur so können die Weichen für eine vernünftige Regelung und Durchsetzung der Ihnen zustehenden Ansprüche rechtzeitig und richtig gestellt werden.
Daher gilt auch hier: Nehmen Sie direkt Kontakt mit uns auf!
Wenn Sie Bedenken wegen der Kosten der anwaltlichen Vertretung habe, reden Sie mit uns. Wir können einschätzen, welches Risiko besteht und fragen auch bei ihrer Rechtsschutzversicherung an, ob diese die Kosten trägt. (Letzteres ist bei versichertem Risiko „Verkehr“ in der Regel der Fall.)
Sie haben einen Verkehrsunfall verursacht? Natürlich können wir Ihnen auch in diesem Fall mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Wenn ein Ordnungswidrigkeitenverfahren (Bußgeldverfahren) oder gar ein Strafverfahren (z.B. wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung etc. droht), macht eine frühzeitige professionelle anwaltliche Vertretung und Verteidigung in der Regel Sinn.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wenn wir Ihnen helfen sollen.