Der etwas umständliche Begriff Merkantiler Minderwert soll die Minderung des Wertes einer Sache am (oft fiktiven) Markt beschreiben, etwa nach einem Schadensfall.
Zum Verständnis auch hier der Klassiker zur Begrifflichkeit: Der (reparierte) Unfallwagen.
Wenn ein Auto einen Unfall erleidet entsteht ein Schaden. Der Schaden kann durch die Reparatur beseitigt werden. Das kann heute oft zu einer 100%igen Wiederherstellung führen. Selbst wenn das Fahrzeugvollständig in einer Fachwerkstatt repariert wurde, quittiert der Markt allein den Umstand der Unfallreparatur mit einem Wertabschlag. Diesen Wertabschlag nennt man Merkantiler Minderwert. Dieser stellt einen Schaden dar. Ein Geschädigter kann diesen Minderwert vom Schädiger ersetzt verlangen. (Ausnahmen oder Einschränkungen gelten etwa bei Kleinschäden oder Fahrzeugen älterer Bauart (keine Oldtimer) oder mit hoher Laufleistung.)